Lehrgänge – Qualifizierungswege

Sachkunde für Landwirtschaft, Industrie und Handel

AUSGANGSPUNKT 1

Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren

Sie möchten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Wirbeltiere tierschutzgerecht töten, entsprechende Maßnahmen durchführen oder die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung fachlich fundiert begleiten.

Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit ist nicht die gewerbliche Schädlingsbekämpfung.

LEHRGANG

Sachkunde gemäß §4 TierSchG

Eintägiger Live-Online-Lehrgang zum fachgerechten und tierschutzgerechten Töten von Wirbeltieren.

Vermittelter Nachweis:

Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 TierSchG.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über den absolvierten Sachkundelehrgang gemäß § 4 TierSchG.
Die Anerkennung als Sachkundenachweis erfolgt durch die jeweils zuständige Behörde.

Wichtig:

Der Lehrgang ersetzt keine zusätzlich erforderliche Sachkunde nach GefStoffV.

AUSGANGSPUNKT 2

Schadnagerbekämpfung im eigenen Betrieb

Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieb Rodentizide zur Schadnagerbekämpfung einsetzen.
Hierfür benötigen Sie die entsprechende Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung, soweit keine Übergangs- oder Ausnahmeregelung greift.

Ihre eigentliche berufliche Tätigkeit ist nicht die gewerbliche Schädlingsbekämpfung.

LEHRGANG

Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden im eigenen Betrieb

Zweitägiger Präsenzlehrgang für die fachgerechte Anwendung entsprechender Rodentizide im eigenen Betrieb.

Anwendungsbereiche:

Kanalisation, Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion sowie Lagerung und Logistik

Enthaltene Nachweise:

Sachkunde gemäß GefStoffV Anhang I Nr. 4.4 für den anerkannten Anwendungsbereich

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Sachkundezertifikat für den jeweiligen Anwendungsbereich gemäß GefStoffV Anhang I Nr. 4.4.

Wichtig für landwirtschaftliche Betriebe:

Für die Anwendung von Rodentiziden zur Schadnagerbekämpfung im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gelten unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsregelungen bis zum 28.07.2030.

AUSGANGSPUNKT 3

Schädlingsprävention im Unternehmen koordinieren

Sie sind im Qualitätsmanagement, in der Qualitätssicherung oder Hygiene tätig und möchten Aufgaben der betrieblichen Schädlingsprävention übernehmen.

Sie möchten Maßnahmen überwachen und die Zusammenarbeit mit externen Schädlingsbekämpfungsbetrieben fachlich fundiert begleiten.

WEITERBILDUNG

Beauftragte Person für Schädlingsprävention und Schädlingsbekämpfung nach IFS Food V8

Vierstündige Live-Online-Schulung zu den Anforderungen des IFS Food V8, Kapitel 4.13.

Schwerpunkte:

Integrierte Schädlingsbekämpfung, Schädlingskunde, Monitoring sowie Kontrolle und Dokumentation betrieblicher Maßnahmen

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.

Ihr Mehrwert:

Sie können betriebliche Schädlingspräventionsmaßnahmen fachlich begleiten, deren Umsetzung überwachen und die Zusammenarbeit mit externen Schädlingsbekämpfungsbetrieben gezielt unterstützen.

Sachkunde „Töten von Wirbeltieren" gemäß § 4 TierSchG

Sachkunde für das Töten von Wirbeltieren im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit | eintägiger Live-Online-Lehrgang

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit mit Maßnahmen zum Töten von Wirbeltieren befasst sind und hierfür die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Tierschutzgesetz benötigen.

Dies kann beispielsweise Mitarbeitende betreffen, die innerhalb ihres Unternehmens Aufgaben im Zusammenhang mit der Schadnagerbekämpfung sachkundig begleiten oder einzelne Maßnahmen im Rahmen ihres eigenen Tätigkeitsbereichs durchführen.

Inhalt

Dieser eintägige Online-Sachkundekurs vermittelt die entsprechenden Kenntnisse für das fachgerechte und tierschutzgerechte Töten von Wirbeltieren. Der Unterricht findet vollständig als dozentengeführter Live-Online-Unterricht statt.

Der Lehrgang richtet sich nicht an Personen, die gewerbsmäßig Schädlingsbekämpfung als Dienstleistung für Dritte anbieten und durchführen möchten. Für den Einstieg in die professionelle Schädlingsbekämpfung ist unser SK-1: Grundlagen der Schädlingsprävention und -bekämpfung der passende Qualifizierungsweg.

Abschluss und Qualifikation

Sachkunde „Töten von Wirbeltieren“ gemäß § 4 TierSchG

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über den absolvierten Sachkundekurs gemäß § 4 Tierschutzgesetz.

Der Lehrgang wird von zahlreichen zuständigen Veterinärbehörden als gleichwertiger Sachkundenachweis anerkannt und kann – abhängig von der Entscheidung der jeweils zuständigen Behörde – ein gesondertes Fachgespräch beim Veterinäramt ersetzen.

Was bedeutet diese Qualifikation für Sie?

Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten für das fachgerechte und tierschutzgerechte Töten von Wirbeltieren im Rahmen der eigenen beruflichen Tätigkeit.

Er eignet sich insbesondere für Personen, deren eigentliche berufliche Tätigkeit nicht die gewerbliche Schädlingsbekämpfung ist, die aber beispielsweise innerhalb eines Unternehmens Aufgaben der Schädlingsprävention und -bekämpfung begleiten, unterstützen oder entsprechende Maßnahmen durchführen.

Keine Qualifikation für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung

Dieser eintägige Sachkundekurs stellt keine Ausbildung zum gewerblichen Schädlingsbekämpfer dar und ist nicht als Qualifizierungsweg für Personen vorgesehen, die professionelle Schädlingsbekämpfung als Dienstleistung für Dritte anbieten und durchführen möchten.

Möchten Sie beruflich in die professionelle Schädlingsbekämpfung einsteigen, beginnen Sie mit unserer Sachkundeausbildung Schädlingsbekämpfung – Teil 1: Grundlagen der Schädlingsprävention und -bekämpfung (SK-1).

Teilnahmevoraussetzungen

Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass die teilnehmende Person die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Während des Lehrgangs ist von der teilnehmenden Person ein Tätigkeitsbericht als Nachweis der praktischen beruflichen Erfahrung anzufertigen.

Technische Voraussetzungen

Persönlicher Zugang erforderlich

Jede teilnehmende Person benötigt eine eigene persönliche E-Mail-Adresse. Eine E-Mail-Adresse kann nicht für mehrere Teilnehmende verwendet werden. Die Zugangsdaten und weitere Informationen zum Lehrgang erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn per E-Mail.

Sachkunde "Anwendung von Rodentiziden im eigenen Betrieb" gemäß GefStoffV Anhang I Nr. 4.4

Sachkunde für die fachgerechte Anwendung von Rodentiziden zur Schadnagerbekämpfung im eigenen Betrieb | zweitägiger Präsenz-Lehrgang

Dieser zweitägige Präsenzlehrgang richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit Rodentizide zur Schadnagerbekämpfung im eigenen Betrieb verwenden und hierfür die erforderliche Sachkunde gemäß Gefahrstoffverordnung erwerben möchten.

Der Lehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse für die sachgerechte, sichere und rechtskonforme Verwendung entsprechender Rodentizide unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutzes.

Inhalt

Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse für die fachgerechte Verwendung von Rodentiziden im jeweiligen betrieblichen Anwendungsbereich.

Die konkreten Schulungsinhalte berücksichtigen die geltenden rechtlichen Anforderungen sowie die Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs.

Der Lehrgang wird für folgende Anwendungsbereiche angeboten:

Kanalisation  |  Landwirtschaftliche Betriebe  |  Lebensmittelproduktion  |  Lagerung und Logistik

Die Schulungen sind auf die jeweiligen betrieblichen Anwendungsbereiche abgestimmt.

Wichtig: Der Lehrgang richtet sich nicht an Personen, die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung als Dienstleistung für Dritte anbieten und durchführen möchten. Für den Einstieg in die professionelle Schädlingsbekämpfung ist unsere Sachkundeausbildung Schädlingsbekämpfung – Teil 1: Grundlagen der Schädlingsprävention und -bekämpfung (SK-1) der passende Qualifizierungsweg.

Abschluss und Qualifikation

Sachkunde zur Anwendung von Rodentiziden im eigenen Betrieb gemäß GefStoffV Anhang I Nr. 4.4

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Sachkundezertifikat über die erworbene Sachkunde für den jeweils anerkannten Anwendungsbereich.

Die Qualifikation bezieht sich auf die im Rahmen der behördlichen Anerkennung festgelegten Tätigkeiten und Anwendungsbereiche.

Was bedeutet diese Qualifikation für Sie?

Mit dieser Sachkunde erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um entsprechende Rodentizide im Rahmen Ihrer eigenen betrieblichen Tätigkeit sachgerecht anzuwenden.

Der Lehrgang eignet sich insbesondere für Mitarbeitende in landwirtschaftlichen Betrieben, in der Lebensmittelproduktion, in Lager- und Logistikunternehmen sowie im Bereich der Kanalisation.

Die konkrete Verwendung eines Biozid-Produkts richtet sich weiterhin nach dessen Zulassung, Verwenderkategorie und den geltenden Anwendungsbestimmungen.

Keine Qualifikation für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung

Dieser zweitägige Sachkundekurs stellt keine umfassende Ausbildung für die gewerbliche Schädlingsbekämpfung dar.

Er ist für Personen vorgesehen, die entsprechende Rodentizide im Rahmen ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit im eigenen Betrieb verwenden möchten.

Für die professionelle Schädlingsbekämpfung als Dienstleistung für Dritte empfehlen wir unsere Sachkundeausbildung SK-1 und die darauf aufbauende SK-2-Ausbildung.

Teilnahmevoraussetzungen

Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass die teilnehmende Person die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Während des Lehrgangs ist von der teilnehmenden Person ein Tätigkeitsbericht als Nachweis der praktischen beruflichen Erfahrung anzufertigen.

Weiterbildung "Beauftragte Person für Schädlingsprävention und Schädlingsbekämpfung nach IFS Food V8

Schulung zu den Anforderungen des IFS Food V8, Kapitel 4.13 | vierstündige Live-Online-Schulung

Diese vierstündige Weiterbildung vermittelt praxisorientiertes Grundlagenwissen zur betrieblichen Schädlingsprävention und Schädlingsbekämpfung unter Berücksichtigung der Anforderungen des IFS Food V8, Kapitel 4.13.

Sie richtet sich insbesondere an Mitarbeitende und Führungskräfte aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Hygiene sowie an Personen, die innerhalb ihres Unternehmens Aufgaben als Schädlingsbeauftragte übernehmen oder künftig übernehmen sollen.

Die Teilnehmenden lernen, Schädlingsrisiken im Betrieb besser einzuschätzen, Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen nachzuvollziehen und die Zusammenarbeit mit externen Schädlingsbekämpfungsbetrieben fachlich fundiert zu begleiten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der betriebsintern beauftragten Person sowie der Überwachung und Dokumentation von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.

Die Weiterbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse zu folgenden Themen:

Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie in der Lage,

Abschluss und Qualifikation

Teilnahmebescheinigung „Beauftragte Person für Schädlingsprävention und Schädlingsbekämpfung nach IFS Food V8“

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierte Weiterbildung.

Die Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben einer betriebsintern beauftragten Person im Bereich Schädlingsprävention und Schädlingsbekämpfung gemäß IFS Food V8, Kapitel 4.13.

Was bedeutet diese Qualifikation für Sie?

Die Weiterbildung bereitet Sie darauf vor, innerhalb Ihres Unternehmens Aufgaben im Bereich der betrieblichen Schädlingsprävention und der Überwachung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen zu übernehmen.

Sie lernen, betriebliche Präventions- und Bekämpfungskonzepte besser zu verstehen, deren Umsetzung zu begleiten und die Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen anhand der vorhandenen Dokumentation zu beurteilen.

Darüber hinaus erwerben Sie Kenntnisse, um als fachlich informierte Ansprechperson die Zusammenarbeit mit externen Schädlingsbekämpfungsbetrieben zu koordinieren und deren Maßnahmen gezielt zu überwachen.

Wichtig: Die Weiterbildung unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen des IFS Food V8, Kapitel 4.13. Die tatsächliche Benennung einer verantwortlichen Person und die Übertragung der entsprechenden Aufgaben erfolgen durch das jeweilige Unternehmen.

Die Schulung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Sachkunde zur eigenständigen Verwendung von Biozid-Produkten gemäß Gefahrstoffverordnung.

Teilnahmevoraussetzungen

Technische Voraussetzungen

Persönlicher Zugang erforderlich

Jede teilnehmende Person benötigt eine eigene persönliche E-Mail-Adresse. Eine E-Mail-Adresse kann nicht für mehrere Teilnehmende verwendet werden. Die Zugangsdaten und weitere Informationen zum Lehrgang erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn per E-Mail.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt davon ab, in welchem Bereich Sie tätig sind, welches Vorwissen Sie mitbringen und welche Qualifikation für Ihre Aufgabe erforderlich ist. In der Lehrgangsübersicht finden Sie eine erste Orientierung zu den verschiedenen Kursbereichen.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Lehrgang zu Ihrer Tätigkeit passt, beraten wir Sie gern persönlich oder unterstützen Sie mit unserem Lehrgangs-Check.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Lehrgang. Einige Kurse eignen sich für den Einstieg, andere setzen bereits vorhandenes Fachwissen, praktische Erfahrung oder bestimmte Nachweise voraus.

Die konkreten Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Kursbeschreibung. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter und prüfen gemeinsam, ob der gewünschte Lehrgang zu Ihrer aktuellen Qualifikation passt.

Je nach Kursart finden die Lehrgänge online oder an festgelegten Schulungsorten statt. Das Online-Angebot bildet einen großen Teil des Kursprogramms, während einige Präsenzlehrgänge regelmäßig an bestimmten Orten durchgeführt werden.

Viele Themen können außerdem als Inhouse-Schulung für Unternehmen, Behörden, Kommunen oder Organisationen angefragt werden. Die aktuellen Termine und Durchführungsformen finden Sie im Kurskalender.