TRGS 540 geändert: Wann reicht Fachkunde – und wann ist Sachkunde erforderlich?

Was die Änderungen für berufsmäßige Verwender bedeuten

Mit der Änderung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 540 zum 25. September 2026 wurden die Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte präzisiert.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Verwenderkategorien und die Frage, welche Qualifikation für den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln erforderlich ist.

Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet das vor allem eines:

Nicht allein die Produktart entscheidet darüber, ob Fachkunde ausreicht oder Sachkunde erforderlich ist.

Was hat sich mit der Änderung der TRGS 540 verändert?

Die überarbeitete TRGS 540 schafft mehr Klarheit bei der Zuordnung von Schädlingsbekämpfungsmitteln zu den jeweiligen Verwenderkategorien.

Besonders relevant sind dabei Biozid-Produkte der Hauptgruppe 3 „Schädlingsbekämpfungsmittel“, die bestimmte gesundheitsgefährdende Eigenschaften aufweisen.

Hierzu zählen beispielsweise Produkte mit bestimmten akut toxischen, krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder zielorgantoxischen Einstufungen.

Für die Verwendung solcher Produkte kann eine Sachkunde erforderlich sein. Eine Fachkundeschulung allein reicht dann nicht aus.

Das Entscheidungsschema in Anhang 3 der TRGS 540 zeigt, anhand welcher Kriterien die erforderliche Qualifikation für die Verwendung eines Biozid-Produktes bestimmt wird.
(https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-540)

Das überarbeitete Entscheidungsschema in Anhang 3 der TRGS 540 unterstützt bei der Einordnung der erforderlichen Qualifikation. (Quelle: BAuA)

Fachkunde oder Sachkunde - worin liegt der Unterschied?

Die Fachkunde nach TRGS 540 vermittelt gezielte Kenntnisse für bestimmte Anwendungen von Biozid-Produkten. Sie berechtigt jedoch nicht automatisch zur Verwendung sämtlicher Produkte einer Produktart.

Eine Fachkundebescheinigung berechtigt nicht automatisch zur Verwendung sämtlicher Biozid-Produkte einer Produktart.

Welche Qualifikation tatsächlich benötigt wird, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • dem Zulassungsstatus und der zulässigen Verwendung des Produktes,

  • der festgelegten Verwenderkategorie,

  • der Einstufung des Biozid-Produktes,

  • den geltenden rechtlichen Anforderungen.

Je nach Produkt und Verwendung kann das Ergebnis unterschiedlich ausfallen: Es ist entweder keine zusätzliche Qualifikation, eine Fachkunde oder eine Sachkunde erforderlich.

Bleiben die Anforderungen an die Fachkundeschulungen bestehen?

Ja. Die Anforderungen an die Fachkundeausbildung in Anhang 4 der TRGS 540 wurden durch die Änderung vom 25. September 2026 nicht angepasst.

Der modulare Aufbau bleibt bestehen. Für die Verwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln werden weiterhin allgemeine Grundkenntnisse in Modul 1 sowie produkt- und verwendungsspezifische Kenntnisse in Modul 2 vermittelt.

Auch die vorgesehenen Lehreinheiten und die Möglichkeit, Fachkundeschulungen online oder in Präsenz durchzuführen, bleiben unverändert.

Besonderheit: Biozid-Produkte im Übergangsverfahren

Nicht alle Biozid-Produkte verfügen bereits über eine reguläre Zulassung. Einige Produkte, beispielsweise im Bereich der Wespenbekämpfung, befinden sich noch im biozidrechtlichen Übergangsverfahren.

Für diese Produkte müssen zusätzlich die geltenden Übergangsregelungen berücksichtigt werden.

Deshalb ist stets zu prüfen, ob ein konkretes Produkt verwendet werden darf und welche Qualifikation dafür erforderlich ist.

Was bedeutet das für die berufliche Praxis?

Die Änderung der TRGS 540 verdeutlicht, dass eine vorhandene Fachkundebescheinigung allein nicht ausreicht, um die zulässigen Einsatzmöglichkeiten eines Biozid-Produktes zu beurteilen.

Entscheidend ist immer die konkrete Verwendung des jeweiligen Produktes.

Ebenso wichtig: Eine Fachkundeschulung ist nicht mit einer umfassenden Ausbildung in der professionellen Schädlingsbekämpfung gleichzusetzen. Sie vermittelt gezielte Kenntnisse für definierte Anwendungen, ersetzt jedoch keine weitergehende berufliche Qualifizierung, wenn diese für die Tätigkeit erforderlich ist.

Fachkunde nach TRGS 540 beim HT-Campus

Der HT-Campus bietet praxisorientierte Fachkundelehrgänge nach TRGS 540 für unterschiedliche Anwendungsbereiche an. Unsere Schulungen vermitteln die erforderlichen Grundkenntnisse sowie produkt- und verwendungsspezifisches Fachwissen.

Sie sind unsicher, welche Qualifikation für Ihre Tätigkeit erforderlich ist?

Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Qualifizierungsmöglichkeiten für Ihren Anwendungsbereich zu finden.

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